"Unter dem Arbeitsmarkt versteht man in der Regel das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskraft. So betrachtet gehört zum Arbeitsmarkt jede bindividualle Verhandlung zwischen einem beliebigen Arbeitgeber (=Nachfrager nach Arbeit) und Arbeitnehmer (=Anbieter von Arbeit)."
Das Fischer Lexikon - Wirtschaft
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