Z.B.:
Wenn sich Personen, auf Basis eines wechselseitigen, ausreichend begründeten Vertrauensverhältnisses, einander sehr, sehr offen zeigen.
Ehen, Beziehungen oder Freundschaften, die von solch einer Offenheit bzw. von solch einem Vertrauen geprägt sind, sind von grundlegend anderer Qualität als Ehen, Beziehungen oder Freundschaften, die als Misstrauensverhältnisse oder als leichtsinnig geschlossene Pseudovertrauensverhältnisse bezeichnet werden könnten.
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