Mittwoch, 14. Oktober 2020

Urteilen:

Ehe man darüber entscheidet, wie eine Sache einzuordnen ist / wie sich eine Sache verhält, hat man sich darüber klar zu werden, wie sich eine Sache verhalten kann / hat man sich mögliche Sachverhalte vorzustellen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen