Sonntag, 17. Juni 2018

Verinnerlichung:

Bei Ehegemeinschaften oder eheähnlichen Gemeinschaften kommt es häufig zu einer Verinnerlichung mancher Aspekte des Beziehungspartners. Eine Verinnerlichung, die sich durch besonders aufmerksame Wahrnehmung des Partners ergibt. So kann es vorkommen, dass auch nach dem Tod des Partners eine Person in manchen Situationen glaubt, es angeben zu können, es geradezu wahrzunehmen, wie sich der Verstorbene wohl verhalten würde, was er sprechen würde, wie er dreinblicken würde. Hierdurch begleitet die Persönlichkeit des Verstorbenen den am Leben Verbliebenen weiter durchs Leben.

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