"Ein Kraftwerk ist eine Großanlage zur Umwandlung einer in der Natur vorkommenden Energieart (Primärenergie) in hochwertige elektrische Energie, welche entweder für eigene Fabrikationsanlagen (Industriekraftwerke) oder aber für die Deckung des allgemeinen Energiebedarfs (Industriebetriebe ohne eigene Energieerzeugung, Gewerbe, Haushalt, Verkehr) verwendet wird. Es ist Aufgabe der Kraftwerke, die von den Verbrauchern benötigte Energie zu jedem Zeitpunkt in der vereinbarten Qualität (Spannung und Frequenz) und zu einem möglichst niedrigen Preis zur Verfügung zu stellen."
"Zur Zeit stehen folgende Primärenergien zur Verfügung:
a) unmittelbare Energien der Natur, wie Wasser, Wind, Gezeiten, Sonnenenergie und Erdwärme;
b) chemisch gebundede Energiearten, wie feste Brennstoffe (Kohle, Holz, Torf, Müll), flüssige Brennstoffe (Heizöl, sonstige Kohlenwasserstoffe, Sulfitlauge), gasförmige Brennstoffe (Erdgas, Koksofen, Gichtgas, sonstige Abgase);
c) in Atomen gebundene Energie"
Das Fischer Lexikon, Technik 3 (1963)